Register der Angaben
- Speicherdauer
- Protokolle: bis 30 Tage. Zuschriften: in der Regel 24 Monate nach der letzten Antwort. Abrechnungsunterlagen: bis zu zehn Jahre.
- Empfänger
- Hosting- und Versanddienstleister in der EU, Zahlungsdienstleister und Steuerberatung. Alle gebunden an Verträge zur Auftragsverarbeitung, soweit sie für uns tätig werden.
- Drittländer
- Wir wählen Dienste mit Verarbeitung in der Europäischen Union. Sollte im Einzelfall eine Übermittlung außerhalb der EU nötig sein, stützen wir sie auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission und nennen den Fall in dieser Erklärung.
Speicherdauer, Empfänger und Cookies
Cookies und vergleichbare Techniken
Wir setzen nur Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind. Dazu zählt eine kurze Speicherung, die Ihre Auswahl im Hinweis zur Datenspeicherung festhält, damit sie beim nächsten Aufruf nicht erneut erscheint. Notwendige Cookies brauchen Ihre Einwilligung nicht.
Für Reichweitenmessung und Funktionen, die nicht zwingend nötig sind, fragen wir vorher um Ihr Einverständnis. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in den Datenschutzeinstellungen ändern. Welche Speicherungen im Einzelnen anfallen, Zweck, Dauer und Anbieter, steht in unserer Cookie Policy.
Empfänger Ihrer Daten
Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten und geben sie nicht an Werbenetzwerke weiter. Angaben gelangen nur an Dienstleister, die wir für den Betrieb brauchen: Hosting, Auslieferung des Nachrichtendienstes, Zahlungsabwicklung und Steuerberatung. Diese Dienstleister verarbeiten die Angaben nur auf unsere Weisung und dürfen sie nicht für eigene Zwecke nutzen.
Eine Weitergabe an Behörden oder Gerichte erfolgt nur, wenn uns eine rechtliche Pflicht trifft oder wenn wir auf eine gerichtliche Anordnung reagieren müssen. In so einem Fall informieren wir betroffene Personen, soweit die Anordnung das zulässt.
Wie lange wir Angaben behalten
Wir löschen Daten, sobald der Zweck entfällt und keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Für Server-Protokolle heißt das: bis zu 30 Tage. Für Zuschriften: in der Regel 24 Monate nach der letzten Antwort, weil wir Hinweise oft für spätere Berichte erneut prüfen. Für Rechnungen und Vertragsunterlagen gilt die handels- und steuerrechtliche Frist, in Deutschland bis zu zehn Jahre.